Perspektiven
Der Grund, einen Verband für katholische Lehrerinnen ins Leben zu rufen, lag für Pauline Herber vor 140 Jahren in verschiedenen Tatsachen begründet: Frauen waren damals nicht gleichberechtigt. Das Wahlrecht für Frauen löste im Jahr 1918 in Deutschland das Dreiklassenwahlrecht ab, nach welchem nur Männer wahlberechtigt waren. Eng damit verknüpft war das Lehrerinnenzölibat. Es verbot einer Lehrerin zu heiraten, damit sie sich ganz dem Beruf widmen konnte. Auch wenn diese Regelung von vielen damals als Einschränkung verstanden wurde, bot das Gesetz der Frau auch Schutz und eine gewisse Freiheit. Das Verfassungsgericht stellte erst im Jahr 1953 gleiche Rechte innerhalb der Ehe für Mann und Frau her. Der Stichentscheid des Mannes, also das Recht auf die letzte Entscheidung, blieb als Zusatz dabei vorerst bestehen. Noch bis in das Jahr 1977 durfte eine Frau nur mit der Einwilligung des Mannes einer eigenen Arbeit nachgehen oder ein eigenes Konto eröffnen, wenn es mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war. Das Lehrerinnenzölibat sicherte der Frau die Ausübung ihres Berufes und bot dem Staat eine Planungssicherheit. Mit der Gründung des Verbandes gab Pauline Herber vielen Lehrerinnen eine Stimme. Einige der Mitglieder des neuen Vereines setzten ihre Fähigkeiten damals für die Rechte der Frauen ein und engagierten sich politisch. So gehörte zum Beispiel die ehemalige Bundesvorsitzende Maria Johanna Schmitz als Politikern für das Zentrum der Weimarer Nationalversammlung an.
Entsprechend dem damals erforderlichen Einsatz unserer Feministinnen im besten Sinne, die sich der notwendigen Frauenfrage widmeten, widmet sich heute der VkdL den notwendigen Themen dieser Zeit. Unser Leitfaden ist die katholische Bildung, die sich gleichzeitig als Programm im Namen unseres Verbandsorganes wiederfindet. Sie basiert zum einen auf dem christlichen Menschenbild, nämlich dass jeder Mensch von Gott gewollt ist, denselben Wert und dieselbe unantastbare Würde besitzt. Zum anderen beruht sie auf anthropologischen Erkenntnissen, dass jeder Mensch einmalig ist, und dass es alters- und geschlechtsspezifische Unterschiede zu berücksichtigen gilt.
Viel schul- und bildungspolitischen Entscheidungen lassen sich nicht mit diesen Grundsätzen vereinbaren und spiegeln häufig ideologisierte Trends wider. Beispiele sind:
- die Gender- oder Transsexualitätsthemen
- die von der Bindung isolierte – und daher unwirksame – Lancierung der frühkindlichen Bildung
- die schrittweise Aufgabe des konfessionellen Religionsunterrichtes
- oder die Nivellierung des Schulsystems durch eine Einheits- oder „Ganztagsgesamtschule“
Die Aspekte lassen sich fortsetzen.
In unserer ständig erweiterten Reihe „Auf den Punkt gebracht“ finden Sie argumentative Stellungnahmen zu einzelnen Themen.